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JNT Sanierung – Inhaber Dipl.-Ing. Zied Gharbi
Stand: 20.09.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen der JNT Sanierung, insbesondere Leckortung, Wasserschadenbeseitigung, Rückbau, Bautrocknung, Sanierungs-, Maler-, Putz-, Fliesen- und Wiederherstellungsarbeiten. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn JNT Sanierung ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot haben Vorrang.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 30 Kalendertage gültig. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder Beginn der beauftragten Arbeiten zustande.

Kostenschätzungen beruhen auf dem bei Besichtigung erkennbaren Zustand. Verdeckte Schäden, zusätzliche Feuchtigkeit, nicht erkennbare Untergrundmängel oder weitere technisch erforderliche Leistungen können zusätzlichen Aufwand verursachen.

3. Leistungsumfang und Zusatzleistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und ergänzenden Vereinbarungen. Leistungen, die dort nicht enthalten sind, werden gesondert vergütet.

Werden während der Ausführung zusätzliche Arbeiten erforderlich, informiert JNT Sanierung den Auftraggeber möglichst vor Ausführung. Bei Gefahr im Verzug oder zur Vermeidung weiterer Schäden dürfen notwendige Sicherungs- und Sofortmaßnahmen im erforderlichen Umfang ausgeführt werden.

4. Abrechnung nach Aufwand

Soweit eine Abrechnung nach Stunden vereinbart ist, werden die tatsächlich geleisteten und dokumentierten Arbeitsstunden zum vereinbarten Stundensatz berechnet. Material, Geräte, Entsorgung, Fahrtkosten und Fremdleistungen werden nach Vereinbarung beziehungsweise tatsächlichem Anfall berechnet.

Angegebene Stunden oder Mengen sind Schätzwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart wurden.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugang zu den Arbeitsbereichen sowie, soweit erforderlich, Strom und Wasser bereit. Er informiert über bekannte Leitungen, Schadstoffe, besondere Gefahren, Vorschäden und sonstige Umstände, die für die Ausführung wesentlich sind.

Bewegliche Gegenstände und persönliche Sachen sind aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder nach Abstimmung zu sichern. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können zusätzlich berechnet werden.

6. Ausführungsfristen und Behinderungen

Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Witterung, Materialengpässe, nicht vorhersehbare Bauzustände, fehlender Zugang, behördliche Maßnahmen oder andere von JNT Sanierung nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

7. Einsatz von Nachunternehmern

JNT Sanierung darf geeignete Nachunternehmer einsetzen, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt JNT Sanierung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

8. Abschlagszahlungen und Rechnungsstellung

JNT Sanierung kann für vertragsgemäß erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen nach dem gesetzlichen Umfang verlangen. Rechnungen werden nach Leistung, Baufortschritt oder vereinbartem Abrechnungsabschnitt gestellt.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Abnahme

Abnahmepflichtige Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Anforderungen an eine Abnahmefiktion; insbesondere erfolgt ein erforderlicher Hinweis auf die Folgen einer nicht erklärten oder nicht begründeten Abnahmeverweigerung in Textform.

10. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. JNT Sanierung ist Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Keine Haftung besteht für Schäden oder Mängel, die auf ungeeignete Bestandsbauteile, nicht offengelegte Vorschäden, Anweisungen des Auftraggebers trotz fachlicher Bedenken oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, soweit JNT Sanierung diese Umstände nicht zu vertreten hat.

11. Haftung

JNT Sanierung haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Versicherungsfälle

Eine Kostenübernahme durch einen Versicherer ist keine Voraussetzung für die Zahlungspflicht des Auftraggebers, sofern der Versicherer nicht selbst Auftraggeber ist oder eine ausdrückliche Schuldübernahme erklärt hat.

Prüfungen, Kürzungen oder Verzögerungen des Versicherers lassen die vertraglichen Ansprüche von JNT Sanierung gegenüber dem Auftraggeber unberührt.

13. Dokumentation und Fotos

JNT Sanierung darf zur Vertragsdurchführung und Beweissicherung sachbezogene Fotos, Messwerte und Arbeitsnachweise erstellen und speichern. Personenbezogene oder private Inhalte sollen dabei vermieden beziehungsweise unkenntlich gemacht werden. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung.

14. Verbraucherwiderruf

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen können Verbrauchern gesetzliche Widerrufsrechte zustehen. Die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden in diesen Fällen gesondert bereitgestellt.

Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei ausdrücklich verlangten dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bleiben unberührt.

15. Verbraucherstreitbeilegung

JNT Sanierung ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit zulässig, Mainz als Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.